Impressum

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH legt Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Vertragspartnern. Daher liegen die nachfolgenden AGBs sämtlichen, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zugrunde.
  2. Diese AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die Präzisionsdreherei Bauer GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Diese AGBs gelten auch dann, wenn in Kenntnis abweichender Bedingungen der Vertragspartner z.B. Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Präzisionsdreherei Bauer GmbH.
  5. Die AGBs finden gem. § 310 Abs. 1 BGB nur im unternehmerischen Bereich Anwendung.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Lieferumfang

  1. Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Verträge kommen entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die sofortige Warenlieferung durch die Präzisionsdreherei Bauer GmbH zustande.
  3. Für den Umfang des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH maßgebend. Spätere Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des schriftlichen Einverständnisses der Präzisionsdreherei Bauer GmbH.
  4. Die durch nachträgliche Änderungen des Auftrages entstandenen Kosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
  5. Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Millimeter angegeben. Toleranzen nach DIN.
  6. Liegen bei Auftragsbestätigung noch nicht alle erforderlichen Angaben zur Fertigung vor, liegt die Haftung für eine Lieferverzögerung beim Vertragspartner. Mit Stornierung eines bestätigten Auftrages müssen die der Präzisionsdreherei Bauer GmbH entstandenen Kosten beglichen werden.
  7. Bestellungen werden erst mit der Auftragsbestätigung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH bzw. deren Ausführung verbindlich.

 

§ 3 Unbefristete Verträge, Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung

  1. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündbar. Der Vertragspartner ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Auftragsbestätigung bzw. Ausführung gebunden, längstens jedoch 2 Monate. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Präzisionsdreherei Bauer GmbH die Annahme des Vertrages innerhalb dieser Frist bestätigen oder die Ware bei Auslieferung vorbehaltlos angenommen wird.
  2. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
  3. Sollten vom Vertragspartner die bestellten Stückzahlen in dem vereinbarten Zeitraum (bei Rahmen- bzw. Abrufaufträgen innerhalb max. 12 Monate ab Auftragserteilung) nicht abgenommen werden, so ist die Differenz zum tatsächlich gelieferten Stückzahlpreis pro Teil nachzubezahlen.
  4. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nicht anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 4 Wochen vor dem Liefertermin durch verbindlichen Abruf mitzuteilen.
  5. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH behält sich jederzeit vor, Teile (max. die Gesamtmenge) vorzufertigen. Hierfür sind keine technischen Änderungen mehr möglich. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Vertragspartner verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist die Kalkulation der Präzisionsdreherei Bauer GmbH maßgebend.

 

§ 4 Eigentums- und Urheberrechte

  1. Für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behält sich die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ihre Eigentums- und Urheberrechte vor und unterliegen dem Schutzrecht nach DIN 34. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Stellt der Vertragspartner der Präzisionsdreherei Bauer GmbH Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. Für sämtliche von ihr erstellten bzw. bearbeiteten Unterlagen gilt das Schutzrecht nach DIN 34.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt beim Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.

 

§ 5 Kosten für Muster und Fertigungsmittel

  1. Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß (z.B. durch Abnahme größerer Mengen als bei Vertragsabschluss vorgesehen) ersetzt werden müssen. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH behält sich vor, angemessene Teilzahlungen auf Fertigungsmittel bei Vertragsabschluss zu erheben.
  2. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden vom Vertragspartner getragen.
  3. Setzt der Vertragspartner während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandene Herstellungskosten zu seinen Lasten.
  4. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Vertragspartner sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages im Besitz der Präzisionsdreherei Bauer GmbH. Einmalkosten z.B. zur Erstellung von Fertigungsmitteln sind grundsätzlich als anteilig zu verstehen. Die Kostenanteile umfassen nicht die konstruktive und geistige Leistung bzw. wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist.
  5. Die Entscheidung, welche Art von Fertigungsmitteln zur Realisierung eingesetzt wird, liegt bei der Präzisionsdreherei Bauer GmbH. Der Vertragspartner haftet dafür, dass bei seinen Vorgaben Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt die Präzisionsdreherei Bauer GmbH von derartigen Ansprüchen frei.
  6. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH verwahrt die Fertigungsmittel unentgeltlich 3 Monate nach der letzten Lieferung an den Vertragspartner. Die Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser Zeit keine neue Bestellung aufgegeben wird. Dann gehen die Fertigungsmittel in das Eigentum der Präzisionsdreherei Bauer GmbH über.
  7. Muster sind als Funktionsmuster bzw. Prototypen zur Erstmusterfreigabe zu verstehen.

 

§ 6 Lieferung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert die Präzisionsdreherei Bauer GmbH „ab Werk, ausschließlich Verpackung“. Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet.
  2. Die Angaben von Lieferfristen oder Lieferterminen sind unverbindlich, solange sie nicht von der Präzisionsdreherei Bauer GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt und zugesagt worden sind. Maßgebend für die Abgabe des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die völlige technische und kaufmännische Klarheit, zudem der Zeitpunkt des Eingangs der Beistellteile, sowie Versand bzw. Abholbereitschaft.
  3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Diese kann in beiderseitigem Einvernehmen und schriftlicher Bestätigung angemessen verlängert werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Betriebsgelände des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Annahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  4. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft seitens der Präzisionsdreherei Bauer GmbH die durch die Lagerung entstanden Kosten berechnet. Bei Lagerung im Werk kann die Präzisionsdreherei Bauer GmbH Lagergeld nach den am Ort üblichen Sätzen verlangen.
  5. Teillieferungen sind zulässig.
  6. Bestellungen auf Abruf sind, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, innerhalb eines Kalenderjahres nach Auftragsbestätigung vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest- bzw. Gesamtlieferung auf Kosten des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet die Lieferung abzunehmen.
  7. Innerhalb einer Toleranz von 10%, mindestens jedoch 1 Stück, der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Bestellmengen, die nicht über- bzw. unterschritten werden dürfen, müssen der Präzisionsdreherei Bauer GmbH spätestens bei Auftragserteilung bekannt gemacht werden. Eine entsprechende Korrektur des Verkaufspreises behält sich die Präzisionsdreherei Bauer GmbH vor.
  8. Bei Sonderanfertigungen bzw. Lohnarbeiten an beigestellten Teilen behält sich die Präzisionsdreherei Bauer GmbH entsprechenden prozessbedingten Schwund (z.B. für Probeteile) vor. Bei Klein- und Massenteilen übernimmt die Präzisionsdreherei Bauer GmbH für Ausschuss und Fehlmengen bis zu jeweils 3 % der Gesamtmenge grundsätzlich keine Haftung. Für fehlende Teile wird nur dann Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von der Präzisionsdreherei Bauer GmbH abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für fehlende Teile auf die Präzisionsdreherei Bauer GmbH übergegangen ist.

 

§ 7 Versand, Gefahrübergang und Lieferverzug

  1. Versandbereite Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern. Bleibt der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Pflichten auf Abnahme und Zahlung länger als 14 Tage im Verzug, so kann die Präzisionsdreherei Bauer GmbH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllen geltend machen. Ferner können die Präzisionsdreherei Bauer GmbH frei über die Vertragsware verfügen.
  2. Ohne besonderes Verlangen des Vertragspartners wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschäden, Feuer, Diebstahl oder ähnliches versichert.
  3. Mangels besonderer Vereinbarung wird das Transportmittel und den Transportweg unter Ausschluss einer Haftung für die Auswahl von der Präzisionsdreherei Bauer GmbH gewählt. Oberflächenbehandelte Ware wird nur soweit verpackt als das zu bearbeitende Material verpackt zugesandt, Rückverpackung verlangt wurde und das Packmaterial wieder verwendbar ist. Wird eine Verpackung nach der Oberflächenbearbeitung zusätzlich verlangt, so wird diese gesondert berechnet.
  4. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, und zwar auch, wenn die Präzisionsdreherei Bauer GmbH die Anlieferung übernommen hat.
  5. Ist absehbar, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird der Vertragspartner davon in Kenntnis gesetzt und nach Möglichkeit der voraussichtlichen Lieferzeit-punkt benannt.
  6. Verzögert sich die Lieferung durch Höhere Gewalt (siehe § 12 Höhere Gewalt) oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners um mehr als 4 Wochen, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung um mindestens 3 Wochen gewährt.

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie Sonderleistungen (z.B. Zölle und Verbringung ins Ausland) werden je nach Aufwand berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise fest bei vorgesehener Lieferung innerhalb 4 Monate. Angebote sind stets freibleibend, Irrtümer behält sich die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ausdrücklich vor.
  2. Alle Rechnungen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum kosten- und spesenfrei zahlbar. Andere Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ungerechtfertigte Skonto- und sonstige Abzüge werden nach-gefordert. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug – um – Zug abhängig zu machen und behält sich vor, jederzeit per Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
  3. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
  4. Wurden unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Vertragspartner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn nachweislich kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Vertragspartner nur mit rechtskräftig fest-gestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
  5. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden und auch nur von Vertragspartnern, die nicht Vollkaufleute oder ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte sind.
  6. Bei Zahlungszielüberschreitung ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank der Präzisionsdreherei Bauer GmbH für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Diskontsetz oder Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
  7. Bei Zahlungsverzug kann die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nach schriftlicher Mitteilung (z.B. erfolgter Mahnung) an den Vertragspartner die Erfüllung der Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Kommt der Vertragspartner bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als 10 Tage in Rückstand, so wird der gesamte dann noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
  8. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
  9. Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches der Präzisionsdreherei Bauer GmbH wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, so kann die Präzisionsdreherei Bauer GmbH Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung des Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder fruchtlosem Fristablauf ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  10. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten (Factoring). Bedingungen der Auftraggeber der Präzisionsdreherei Bauer GmbH gelten nur insoweit, als diese die Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen. In jedem Fall weist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH durch eine Abtretungsvermerk auf der Rechnung aus der Abtretung hin.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor. Der Vertragspartner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Präzisionsdreherei Bauer GmbH rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte der Präzisionsdreherei Bauer GmbH bei kreditieren Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
  2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Vertragspartners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  3. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Vertragspartner gestatteten Vermietung von Waren, an denen der Präzisionsdreherei Bauer GmbH Eigentumsrecht zustehen, tritt der Vertragspartner schon jetzt zur Sicherung an die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ab. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
  4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner stets für die Präzisionsdreherei Bauer GmbH vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Präzisionsdreherei Bauer GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Präzisionsdreherei Bauer GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der Präzisionsdreherei Bauer GmbH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Vertragspartner der Präzisionsdreherei Bauer GmbH anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Präzisionsdreherei Bauer GmbH. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die an die Präzisionsdreherei Bauer GmbH abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Vertragspartner die Präzisionsdreherei Bauer GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
  6. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH wird die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners zu einem entsprechenden Teil insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
  7. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Abnehmer ist Verbraucher.

 

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH leistet Gewähr für einwandfreie Herstellung der gelieferten Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Vertragspartners zu liefern hat, übernimmt der Vertragspartner das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sollte ein Freigabeprozess vorgeschaltet sein, so geht die Gefahr etwaiger Fehler nach erfolgtem Freigabeprozess auf den Vertragspartner über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst im daran anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 31. Im Falle eines von der Präzisionsdreherei Bauer GmbH zu vertretenden Mangels übernehmen diese die Bearbeitung eines gleichen Ersatzstückes. Kostenersatz für Folge- und Vermögensschäden sowie für beigestelltes Material und Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH ist auf den Auftragswert begrenzt. Vorbehaltlich technischer Änderungen bzw. Klarstellung.
  2. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. klimatische Einflüsse entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Vertragspartner oder Dritter. Das zur Bearbeitung beigestellte Material muss von den Oberflächenbehandlungen störenden Substanzen frei und technologisch für die vorgesehene Behandlung geeignet sein. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH übernimmt keine Gewähr für bestimme Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde sowie optische Eigenschaften. Beistellteile sowie sonstige Zulieferungen (z.B. Datenträger, Zeichnungen …) durch den Vertragspartner oder einen durch ihn eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Präzisionsdreherei Bauer GmbH. Der Vertragspartner ist nur dann befugt, gelieferte Ware an die Präzisionsdreherei Bauer GmbH zurückzusenden, wenn dieses in der Originalverpackung geschieht und die Präzisionsdreherei Bauer GmbH vorher schriftlich zugestimmt hat. Liegt ein Verschulden des Vertragspartners vor (Falsch-/ Doppelbestellung …) so ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH berechtigt die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Bereitstellung bzw. Lieferung. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr übernommen.
  4. Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Gefahrübergang anzuzeigen. Im Falle verdeckter Mängel sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Vertragspartners, Mängel der Präzisionsdreherei Bauer GmbH unverzüglich ab deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen (Rügepflicht nach § 377 HGB). Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die Ware unverzüglich bei Gefahrübergang (unverzügliche Untersuchungspflicht) zu prüfen ist. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Unternehmer bereit zu halten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können prozessbedingte Farbtonabweichungen gegenüber der Vorlage nicht beanstandet werden. Diesbezügliche Anforderungen (z.B. verschärfte Farbtonfreigaben) müssen jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Kosten für unberechtigte Mängelrügen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
  5. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Vertragspartner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
  6. Der Präzisionsdreherei Bauer GmbH ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die Präzisionsdreherei Bauer GmbH zurückzusenden; die Präzisionsdreherei Bauer GmbH übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne die Zustimmung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
  7. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessert die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nach ihrer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz. Der Vertragspartner gibt der Präzisionsdreherei Bauer GmbH bei Mengenlieferung kurzfristig Gelegenheit, die fehlerhafte Ware auszusortieren. Ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Vertragspartner nicht zur Stornierung des Vertrages.
  8. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklärt sich die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (VDBG) bereit.

 

§ 11 Sonstige Ansprüche, Haftung

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Vertragspartners gegen die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Bei Lohnarbeiten haftet die Präzisionsdreherei Bauer GmbH maximal in Höhe des Werts der eigenen Leistung an der Lieferung.
  2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter der Präzisionsdreherei Bauer GmbH oder deren leitenden Angestellten, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Präzisionsdreherei Bauer GmbH – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen auch Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Soweit die Haftung der Präzisionsdreherei Bauer GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Präzisionsdreherei Bauer GmbH.
  5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten der Präzisionsdreherei Bauer GmbH und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen der Präzisionsdreherei Bauer GmbH, für deren Verhalten in Bezug auf Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet die Präzisionsdreherei Bauer GmbH nicht.

 

§ 13 Exportkontrolle

  1. In Anerkennung der amerikanischen und sonst anwendbaren (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Vertragspartner vor dem Export von Produkten oder Technischen Informationen, die er von der Präzisionsdreherei Bauer GmbH erhalten hat sämtliche erforderliche Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten einzuholen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Lizenzen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder re-exportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben sofern dieses gegen amerikanisches oder sonstige (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit dieser Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Vertragspartner wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen, Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen.

 

§ 14 Sonstige ergänzende Regelungen

  1. Im Zuge des Ausbaus der Aktivitäten der Präzisionsdreherei Bauer GmbH, insbesondere im Internet, wird sie regelmäßig Informationen (Newsletter, Prospekte, Unterlagen …) in gedruckter als auch papierloser Form versenden. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH setzt hier zu eine tatsächliche, nicht eine mutmaßliche Zustimmung der Vertragspartner und Interessenten voraus, solange der Präzisionsdreherei Bauer GmbH kein schriftlicher Widerruf vorliegt.

 

§ 15 Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern der Geschäftsbeziehungen richten sich aus-schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Präzisionsdreherei Bauer GmbH in 98597 Fambach zuständige Gericht. Die Präzisionsdreherei Bauer GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners Klage zu erheben.
  3. Erfüllungsort ist, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, 98597 Fambach.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

  1. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle Unwirksamkeit ist die Präzisionsdreherei Bauer GmbH berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg die der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich ersetzt. Es wird das deutsche Recht vereinbart, CiSG wird ausgeschlossen.

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